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IBAN war der erste Streich, SEPA folgt sogleich!
Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?
Welche Vorteile bringt der europaweit einheitliche Zahlungsverkehrsraum?
Eine kleine Checkliste zeigt , was Sie überprüfen bzw. vorbereiten sollten:
Erfüllen Ihre Unterlagen die Voraussetzungen?
Haben Sie von allen Kunden und Lieferanten IBAN und BIC?
Schafft Ihre Buchhaltungs-
A) Ab wann geht es los?
Ab 1. Feber 2014 ist es soweit. In 34 europäischen Ländern ist SEPA anzuwenden. Dafür waren und sind umfangreiche Vorarbeiten zu erledigen. Haben Sie sich schon vorbereitet?
Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area, was übersetzt ganz einfach „einheitlicher Zahlungsverkehrsraum" bedeutet. Durch SEPA kommt es zu einer Standardisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Damit gibt es keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen in diesen Ländern. SEPA gilt in allen EU-
Die Vorteile sind klar. Man hat nicht nur eine Währung, den EURO, sondern kann künftig problemlos Forderungen von ausländischen Konten einziehen bzw. eigene Schulden überweisen. Und die Banken müssen dies bei elektronischen Transaktionen binnen 24 Stunden erledigen. Bei Papier-
Auch die Nutzung von Bank-
B) Was versteckt sich unter IBAN, BIC und CID?
Der IBAN und BIC und der einheitliche Zahlschein sind die Grundvoraussetzungen für den europaweit einheitlichen Zahlungverkehrsraumes.
Jeder kennt den neuen Zahlschein, der seit heuer in Verwendung ist.
(Quelle: Österreichische Nationalbank)
Der Unterschied zur „alten" Vorlage liegt darin, dass statt einer Konto-
Was versteckt sich hinter IBAN und BIC?
Das ist eine 20 Stellige Nummer. Aber in Wirklichkeit müssen Sie sich nur 2 zusätzliche Zahlen merken. Denn der IBAN setzt sich aus Ihren bisherigen Konto-
Die ersten beiden Ziffern sind das Länder-
Dann die 2 neuen Ziffern, die eine Prüfziffer darstellen – Details unten. Dann kommt die 5-
Jede IBAN ist weltweit einzigartig und identifiziert ganz eindeutig Staat, Bank und Kontonummer.
Wozu braucht es die Prüfziffer? Damit sofort Eintipp-
Es gibt ein Prüfsystem, das „auf einen Blick" erkennt, dass die eingetippten Zahlen und Buchstaben nicht stimmen können!
Nun zum BIC:
Für Überweisungen INNERHALB Österreichs müssen Sie nur IBAN angeben. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen müssen Sie in einer Übergangszeit bis 1. Feber 2016 IBAN und BIC angeben. Danach reicht auch in diesen Fällen der IBAN.
IBAN und BIC erfahren Sie von Ihrer Hausbank bzw. finden Sie ihn auf ihren Kontoauszügen und Bank-
Und noch ein Kürzel werden Sie brauchen: CID
Diese CID kann man bei der Hausbank beantragen und wird von der Österreichischen Hausbank ausgegeben und verwaltet.
C) Checkliste zum Vorbereiten auf SEPA:
Ein paar Überlegungen zum Thema:
Haben Sie selbst schon IBAN und BIC – falls nicht von der Hausbank anfordern
Haben Sie Ihre eigenen Kontodaten mit IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren ((Rechnungen, Anboten, etc.) – wie sollen Ihre Kunden und Lieferanten Geld an Sie überweisen…?
Haben Sie von allen Ihren Kunden und Lieferanten IBAN und BIC?
Ist Ihre Buchhaltungs-
Verwenden Sie noch alte Vordrucke (Zahlschein, Überweisungen, etc.) – diese können Sie nur noch bis 31. Jänner 2014 verwenden…
Haben Sie schon eine CID?
Zum Schluss noch ein Tipp:
IBAN/ BIC online errechnen / prüfen
Wenn man fehlerhafte IBAN oder BIC-
Ein Beispiel:
Quellen: WKO, Österreichische Nationalbank
Wie schon vor dem Sommer in unserem Newsletter berichtet (hier nachlesen…) schlug der Richter damals vor, über den Sommer die Möglichkeiten eines Vergleiches zu klären. Bevor dann Anfang September der eigentliche Prozess wegen des Vorwurfs der systematischen Fehlberatung begonnen hätte. Dieser Wink mit dem Zaunpfahl hat gewirkt.
Laut Bericht im gestrigen FondsProfessionell hat sich Swiss Life mit dem VKI auf eine Vergleichssumme von 11,1144 Mio. Euro geeinigt. Der VKI hatte im Namen von ca. 2.500 Kleinanlegern fünf Sammelklagen eingebracht hat.
Von obiger Summe fließen etwa sieben Millionen Euro an die Anleger – die Differenz entfalle auf Verfahrenskosten. Die Anleger erhielten damit ein knappes Drittel ihres Verlustes ersetzt.
Basis für die Einigung war eine Schadenssumme von 23 Mio Euro. Der entstand vorwiegend durch den Kursverlust von Immofinanz-
"Mit dieser Lösung sind wir sehr zufrieden, weil sie rasch ist und weil der VKI dadurch an die Verbraucher rund dreißig Prozent bezogen auf den Differenzschaden auszahlen kann", schreibt Dr. Josef Kubitschek, Geschäftsführer des VKI auf der VKI-
Diesen Vergleich müssen die Geschädigten nun annehmen, auch wenn Ihnen die gebotene Summe zu gering erscheinen sollte. Damit sind sämtliche Ansprüche aus dem Sammelklage-
Gehen wir vom aktuellen Fall einen Schritt zurück. Die Finanzkrise und die zahlreichen Schadensfälle haben offensichtlich eine (Rechts-
Dennoch hat die momentan gewählte Form – Abtretung der Ansprüche an einen Verein/Prozess-
Auch der schlechte Zugang zum Recht wird zu Recht kritisiert.
Schon in der vorigen Legislaturperiode sollte eine gesetzlich geregelte Gruppenklage vorgelegt werden.
Der Entwurf der damaligen Justizministerin Maria Berger lag bereits vor der Finanzkrise am Tisch.
Wurde aber wegen massivem Widerstand der Wirtschaftskammer entsorgt, wie der Standard unlängst berichtete (12. Juni 2013).
Dr. Wilhelm Rasinger, Präsident des Anlegerverbands IVA, forderte heute neuerlich, dass in Österreich der Zugang zu Recht erleichtert werde. Er verlangt eine Gesetzesänderung, wonach Gruppenklagen erlaubt werden sollen.
„Die Presse" grub gestern das Regierungsprogramm der großen Koalition aus dem Jahr 2008 aus, wo es zum Thema heißt: „Durch Gruppenklagen sollen gleichartige Ansprüche mehrerer Betroffener unter Wahrung der Klageansprüche des Einzelnen leichter durchsetzbar werden."
2009 hat dann Minister Hundstorfer ein Papier zur „Evaluierung der österreichischen Sammelklagen vorgelegt". Das die Problematik gut zu Papier bringt.
Anleger, die einen Schaden geltend machen wollen, haben im Regelfall zwei Möglichkeiten: Sie können sich an einen Anwalt wenden. Doch das ist nur sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Was die Anbieter dieser Versicherungen angesichts der Fülle von Klagen schon „nachdenken" lässt.
Und es besteht die Möglichkeit, das Anbot eines Prozessfinanzierer anzunehmen. Er kommt für die Kosten auf und trägt auch das Risiko. Im Erfolgsfall oder bei einem Vergleich erhält der Prozessfinanzierer einen Teil des Erlöses – meistens sind es 30 Prozent. Was wieder von vielen als zu hoch kritisiert wird. Siehe oben.
Auch die EU wälzt Überlegungen zu dieser schwierigen Materie.
Vor knapp 2 Monaten hat die EU-
Damit sollen „Bürger und Unternehmen ihre durch EU-
Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz dazu: „Die Empfehlung beruht auf einem ausgewogenen Ansatz zur Verbesserung des Zugangs von Bürgern und Unternehmen zum Recht, bei dem ein System von Sammelklagen („class actions") nach US-
In ihrer Empfehlung legt die EU-
So sollte es für Privatpersonen und Organisationen möglich sein, bei einer Schädigung einer Vielzahl von Personen durch dieselbe rechtswidrige Verhaltensweise eine Unterlassungsklage und gegebenenfalls eine Schadensersatzklage anzustrengen. Dabei empfiehlt die EU-
Der kollektive Rechtsschutz ist klar von sogenannten Sammelklagen ("class actions") nach US-
Quelle: Vertretung der EU-