Kinderarbeit auf Kakaoplantagen

Am 14. Juli 2005 reichten drei Malier und die NGO Global Exchange eine Sammelklage in Kalifornien gegen Nestlé, Archer Daniels Midland und Cargill ein. Die Malier klagten die Unternehmen an, weil sie als Kindersklaven auf die Kakaoplantagen an der Elfenbeinküste verschleppt und zur Arbeit gezwungen worden waren. Die Klage wurde bereits von zwei verschiedenen US-amerikanischen Gerichten abgelehnt, die Kläger haben aber Berufung eingelegt.

Laut einem Bericht von UNICEF aus dem Jahr 1997 wurden schätzungsweise 200’000 Kinder Opfer des Sklavenhandels zwischen westafrikanischen Ländern wie Benin, Burkina Faso, Togo und Mali. Ein späterer Bericht der US-Regierung vermutet, dass 15’000 Kinder zwischen 9 und 12 Jahren in der Elfenbeinküste zur Arbeit auf Kakao-, Kaffee- und Baumwollfarmen gezwungen worden sind.

Die Anklage der drei Malier richtet sich gegen Nestlé, Archer Daniels Midland und Cargill, weil diesen die Komplizenschaft mit den Sklavenhändlern vorgeworfen wird: Cargill kauft und handelt Kakaobohnen von Plantagen der Elfenbeinküste, ADM importiert Kakaobohnen und verarbeitete Kakaoprodukte und Nestlé vermarktet Schokoladenprodukte in den USA. In der Anklageschrift beschreiben die Betroffenen lange Arbeitstage ohne Bezahlung, Einschluss ausserhalb der Arbeitszeiten und schwere physische Misshandlungen seitens der Aufsichtspersonen. Die Kläger beschuldigen die genannten Unternehmen der aktiven Hilfe oder des Tolerierens dieser Praktiken und der Unterlassung präventiver Massnahmen. Die Klage bezieht sich auf die Verletzung des Alien Tort Claims Act (Gesetz zur Regelung von ausländischen Ansprüchen, verankert in der US-Verfassung und im kalifornischen Gesetz). Ausserdem hätten die Firmen Profit aus dieser Kinderarbeit geschlagen, was internationale Arbeitsrechtskonventionen verletze. Die Kläger begründen ihre Klageeinreichung in den USA, damit, dass der Fall an der Elfenbeinküste aufgrund von Korruption und fehlender Rechtsstaatlichkeit in Straflosigkeit verbleiben würde.


Verlauf des Verfahrens:

  • Aug 2005: Nestlé beantragt die Offenlegung der Namen der Kläger und die Einstellung des Verfahrens.
  • 27.7.2006: Das Gericht ordnet weitere Anhörungen zu verschiedenen Themen an.
  • 8.9.2010: Das Gericht stellt das Verfahren ein, weil der Fall nicht unter dem Alien Tort Claims Act verhandelt werden könne. Die Kläger appellieren.
  • Dez 2013: Ein Gericht revidiert das Urteil von 2010 und erlaubt es den Klägern, erneut eine Anklage einzureichen.
  • Sept 2014: Erweiterung der Anklagemöglichkeiten. Kläger sollen analog zum Verfahren am Obersten Gericht im Fall Kiobel v. Shell den Bezug zur USA in ihrer Argumentation einschliessen. Ausserdem entscheidet das Gericht, dass der Fall aufgrund des universellen Sklavereiverbots unter dem Alien Tort Claims Act zur Anklage gebracht werden darf.
  • Sept 2015: Verteidiger beantragen beim Obersten Gericht, das Urteil des Appellationsgerichts als nichtig zu erklären und zu entscheiden, ob der Fall unter dem Alien Tort Claims Act verhandelt werden kann.
  • Jan 2016: Das Oberste Gericht lässt den Antrag der Unternehmen zu und hört sie an.
  • Juli 2016: Die Kläger reichen eine anpepasste Klage ein.
  • März 2017: Ein Richter stellt das Verfahren ein, weil die Kläger den Zusammenhang zwischen dem Handeln der Unternehmen in den USA und dem Sklavenhandel in der Elfenbeinküste nicht nachweisen können. Die Kläger haben Ende März 2017 gegen dieses Urteil appelliert…

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