Nach Ohrfeige bei Boxkampf :
Fat Comedy muss Oliver Pocher 50.000 Euro zahlen

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Wehrt sich gegen Fat Comedy: Oliver Pocher (Archivbild)
Abermalige Niederlage vor Gericht für Fat Comedy: Der Komiker muss Oliver Pocher 50.000 Euro zahlen. Er hatte den Moderator während eines Boxkampfs im März 2022 mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.

Das Landgericht Frankfurt hat Oliver ­Pocher eine Geldentschädigung in Höhe von 45.000 Euro und Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zugesprochen.

­Der Moderator hatte sich gerichtlich gegen den Komiker Fat Comedy, bürgerlich Giuseppe Sumrain, gewehrt. Sumrain hatte Pocher im März 2022 am Rande eines Boxkampfs in Dortmund mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und Aufnahmen des Vorfalls in den sozialen Medien verbreitet.

Auf dieses Video folgten noch weitere Montagen und Äußerungen im Netz, die Pocher diffamieren: zum Beispiel ein ­Video, dass Sumrain in einer angeblichen Haftzelle zeigte, in der Bilder des Angriffs und von Pochers Frau Amira in Bikini hingen. Auch postete er auf Instagram ein Foto ­seiner Hand und verlinkte Pocher darauf. Bis zuletzt, so sagten Pochers Anwältinnen vor Gericht, verbreitete der Beklagte diese Aufnahmen, um ihren Mandanten „in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen, sich zu inszenieren und damit gegebenenfalls Aufträge zu generieren“.

Wesentlich mehr Entschädigung gefordert

Sumrain zeige „kein Unrechtsbewusstsein“ und gebe keine Unterlassungs­er­klärungen ab, Pocher müsse sich „immer ­weiter bemühen, um der Sache Einhalt zu gebieten“. Sie forderten ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro für den Schlag und eine Geldentschädigung von 90.000 Euro für die weiteren Äußerungen und die Ver­breitung der Aufnahmen. Als angemessen bewertete das Landgericht nun jeweils die Hälfte. Die Anwälte von Sumrain ­wa­ren nicht zur Verhandlung erschienen. Er kann binnen zwei Wochen Einspruch ge­gen das Urteil einlegen.

Der Komiker muss sich wegen des Vorfalls in mehreren Verfahren verantworten. Im Mai hatte das Oberlandesgericht Frank­furt ihm untersagt, ein Video von sich prügelnden Affen zu verbreiten, das auf den Vorfall anspielt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vorsätzliche Körper­ver­letzung vor. Der Strafprozess vor dem Amtsgericht Dortmund soll laut einem Sprecher im September beginnen.