Menschenrechte
Kinderarbeit auf Kakaoplantagen: Acht Männer aus Mali klagen gegen Nestlé, Barry Callebaut und weitere Konzerne

Die Organisation IRAdvocates reicht im Namen von acht Männern eine Klage gegen mehrere Schokoladenproduzenten wegen Kindersklaverei ein. Unter den Angeklagten sind auch zwei Schweizer Unternehmen.

Gabriela Jordan
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In der Kakaoindustrie ist Kinderarbeit immer noch stark verbreitet.

In der Kakaoindustrie ist Kinderarbeit immer noch stark verbreitet.

Bild: Jessica Dimmock / VII / Redux / laif

Fast alle Staaten der Welt haben sich mit der Agenda 2030 der UNO auf das Ziel geeinigt, jegliche Form der Kinderarbeit bis 2025 abzuschaffen. Um das Ziel zu erreichen, muss allerdings noch viel geschehen: Im letzten Jahrzehnt ist Kinderarbeit zwar stetig zurückgegangen. Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sind weltweit aber immer noch 218 Millionen Kinder (5 bis 17 Jahre) in einer Beschäftigung. 152 Millionen davon werden illegal als Kinderarbeiter geführt, 73 Millionen davon werden gezwungen, eine gefährliche Arbeit zu verrichten.

Am häufigsten werden Kinderarbeiter in der Landwirtschaft eingesetzt. Das UNO-Kinderhilfswerk Unicef nennt als prominente Beispiele Baumwollfelder in Indien oder Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste. Gerade jene Kakaoplantagen stehen am heutigen Freitag besonders im Fokus: Gegen mehrere Unternehmen, die in dem westafrikanischen Land an der Kakaoproduktion beteiligt sind, wird wegen Kindersklaverei in den USA eine bundesweite Sammelklage eingereicht – Kindersklaverei gilt als die schlimmste Form von Kinderarbeit.

Was als Kinderarbeit gilt

Kinderarbeit sind laut Definition von Unicef Arbeiten, für die Kinder zu jung sind oder die gefährlich oder ausbeuterisch sind, die körperliche oder seelische Entwicklung schädigen oder die Kinder vom Schulbesuch abhalten. Sie beraubt Kinder ihrer Kindheit und verstösst gegen die weltweit gültigen Kinderrechte. Es gilt zu unterscheiden zwischen normalen Aufgaben (etwa im Haushalt), zwischen legaler Beschäftigung von Jugendlichen und zwischen Ausbeutung von Kindern. Für legale Beschäftigung haben die meisten Staaten per Gesetz ein Mindestalter zwischen 14 und 16 Jahren festgelegt.

Kläger sind acht junge Männer, denen die Flucht nach Mali gelang

Unter den Angeklagten sind einige der grössten Lebensmittel- beziehungsweise Schokoladenproduzenten der Welt, darunter auch zwei Schweizer Konzerne: Nestlé und Barry Callebaut. Ebenfalls angelastet werden Cargill, Mars, Mondelēz, Hershey (alle USA) und Olam (Singapur). Kläger sind acht malische junge Männer, denen nach Angaben in der Anklageschrift die Flucht zurück nach Mali gelang, nachdem sie als Kinder gehandelt und gezwungen worden waren, in der Elfenbeinküste Kakao für eines oder mehrere der beklagten Unternehmen zu ernten.

«Diese Unternehmen verletzen seit langem das Gesetz und setzen in der Elfenbeinküste Kindersklaven ein, um billigen Kakao zu produzieren», schreibt Terry Collingsworth, Geschäftsführer von International Rights Advocates (IRAdvocates). Die Organisation mit Sitz in Washington DC hat die Klage im Namen der acht Männer eingereicht und ist auf das Verklagen von internationalen Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen spezialisiert. Gemäss eigenen Angaben finanziert sich IRAdvocates über Stiftungen, Privatspenden oder Einnahmen aus anderen Fällen.

IRAdvocates-Chef geht seit 20 Jahren gegen Nestlé vor

Laut Collingsworth, der die inzwischen etwa 20-jährigen Kläger vertritt, unterzeichneten die genannten Unternehmen im Jahr 2001 das Harkin-Engle-Protokoll, eine freiwillige Selbstverpflichtung, bis 2005 keine Kinderarbeit mehr einzusetzen. Stattdessen hätten sich die Unternehmen jedoch «zahlreiche einseitige Fristverlängerungen gewährt» und beteuerten nun, bis 2025 ihre Abhängigkeit von Kinderarbeit um 70 Prozent zu reduzieren. «Indem sie sich selbst diese Reihe von Verlängerungen gewähren, geben diese Unternehmen zu, dass sie Kindersklaven einsetzen», so Collingsworth.

Gleichzeitig seien Nestlé, Barry Callebaut, Mondelēz (zu dem Toblerone gehört) und Co. Mitglied der World Cocoa Foundation, die Massnahmen gegen Probleme wie Kinderarbeit in der Elfenbeinküste koordiniert – aus Sicht von Collingsworth eine Farce. «Ich versuche seit etwa 20 Jahren, insbesondere Nestlé dazu zu bringen, keine Kindersklaven mehr einzusetzen. Die Versklavung afrikanischer Kinder im Jahr 2021 zuzulassen, um Kakao für grosse multinationale Unternehmen zu ernten, ist empörend und muss aufhören.»

Nestlé verweist auf Komplexität des Problems

Nestlé nimmt auf Anfrage wie folgt Stellung: «Dieser Rechtsstreit bringt uns dem Ziel nicht näher, Kinderarbeit in der Kakaoindustrie zu beenden. Kinderarbeit ist ein komplexes, globales Problem, dessen Bewältigung in der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten liegt – Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, die betroffenen Gemeinschaften und die gesamte Kakaoindustrie.» Kinderarbeit sei absolut inakzeptabel und widerspreche allem, wofür Nestlé stehe, schreibt der Konzern mit Sitz in Vevey VD. Man setze sich unablässig für die Beendigung von Kinderarbeit ein und bekämpfe ihre Ursachen mit dem Nestlé Cocoa Plan.

Als entscheidende Faktoren für die Bekämpfung von Kinderarbeit in der Kakaoproduktion nennt Nestlé den erleichterten Zugang zu Bildung, die Modernisierung der Anbaumethoden sowie die Verbesserung der Lebensumstände. Zusammen mit der «International Cocoa Initiative» habe Nestlé ein System zur Überwachung und Behebung von Kinderarbeit eingeführt. Kernpunkte davon sind die Identifikation gefährdeter Kinder oder die Zusammenarbeit mit betroffenen Familien und Gemeinschaften.

Barry Callebaut wollte die Klage nicht kommentieren, sie hätten dazu keine Unterlagen erhalten. Das Unternehmen betont aber: «Wir haben uns verpflichtet, Kinderarbeit bis 2025 aus unserer Lieferkette zu verbannen und berichten jährlich im Forever Chocolate Bericht über die gemachten Fortschritte.»