Schuss aus Mausefalle trifft Zehnjährigen an der Hand

Grundstücksbesitzer zahlt 7.000 Euro Schmerzensgeld

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Schuss aus Mausefalle verletzt Zehnjährigen - © Detmold
Schuss aus Mausefalle verletzt Zehnjährigen (© Detmold)

Detmold. Der Selbstschussapparat sollte eigentlich Wühlmäuse erlegen, traf aber die rechte Hand eines neugierigen Jungen. Jetzt muss ein Detmolder Grundstücksbesitzer dem Zehnjährigen in einem Vergleich 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das teilte das Landgericht Detmold am Donnerstag mit (AZ: LG Detmold 9 O 184/10).

Der Mann hatte auf seinem Grundstück, das unmittelbar an einen Wald grenzt, eine Wühlmausfalle installiert und diesen mit einer umgedrehten Holzkiste abgedeckt. Mitte November geschah das Unglück. Als der damals neunjährige Junge mit Freunden wie so oft im Nachbargarten spielte, entdeckten sie die Falle. Beim Spielen mit dem gefährlichen Gerät  löste sich ein Schuss aus dem Gerät und verletzte die rechte Hand des Jungen - sein Mittelhandknochen brach mehrfach.

Vor dem Landgericht Detmold verlangte der Kläger nun die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes sowie den Ersatz der ihm entstandenen Behandlungskosten. Der Zehnjährige warf dem Grundstücksbesitzer vor, die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Die Bewegung seiner rechten Hand sei zudem noch heute eingeschränkt. Damit verbunden seien erhebliche Einschränkungen im Alltag.

- © Foto: Privat
(© Foto: Privat)

Der Beklagte argumentierte, dass er die Wühlmausfalle berechtigterweise sowie vorschriftsmäßig eingesetzt habe und diese hinreichend gesichert gewesen sei. Zudem sei die Kiste mit dem  deutlichen Warnhinweis "Vorsicht Schussfalle" versehen gewesen. Auch das Grundstück sei ausreichend gegen das Betreten fremder Personen gesichert.
 
Vor dem Landgericht einigten sich die Parteien schließlich auf einen Vergleich.
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