Einreise nach Italien
Bei Grenzübertritt am Reschenpass derzeit Eigenerklärung notwendig

Reschenpass:  Die Einreise nach und die Ausreise aus Südtirol, welches aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus als rote Zone gilt, ist derzeit nur aus spezifischen Gründen erlaubt. | Foto: Othmar Kolp
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NAUDERS, RESCHENPASS. Bei der Ein- und Ausreise nach Italien ist derzeit das Mitführen einer Eigenerklärung notwendig. Durchfahrten von Nordtirol über Südtirol nach Osttirol und umgekehrt weiter möglich.

Südtirol rote Zone

Wer in der aktuellen Situation schnell einen Espresso hinter der Grenze am Reschenpass trinken möchte, sollte sich vorher gut informieren. Die Einreise nach und die Ausreise aus Südtirol, welches aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus als rote Zone gilt, ist derzeit nur aus spezifischen Gründen erlaubt. Dazu gehören etwa Arbeit und Studium sowie die Notwendigkeit und Dringlichkeit bei der Pflege von pflegebedürftigen Personen, der Wahrnehmung von Obsorgepflichten, der Rückkehr an den eigenen Wohnort sowie gesundheitliche Gründe.
Grenzüberschreitende Bewegungen von und nach Ost- oder Nordtirol bzw. das Trentino zum Wohnsitz der/des Lebenspartnerin/s sind in Südtirol derzeit leider nicht möglich. Der Transit bzw. die Durchfahrt durch Südtirol ist in jedem Fall möglich, allerdings muss auch hier eine Eigenerklärung mitgeführt werden.

Reschenpass:  Die Einreise nach und die Ausreise aus Südtirol, welches aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus als rote Zone gilt, ist derzeit nur aus spezifischen Gründen erlaubt. | Foto: Othmar Kolp
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Eigenerklärung samt Anhang

Die Beweggründe müssen mit einer Eigenerklärung samt Anhang belegt und bei einer Kontrolle vorgewiesen werden. Diese finden sich auf der Homepage des italienischen Außenministeriums unter https://bit.ly/Eigenerklärung und https://bit.ly/EigenerklärungANHANG.

Corona-Maßnahmen südlich des Reschenpasses weiter verschärft

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