KHG blitzt ab

Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens wird abgelehnt

von Karl-Heinz Grasser - KHG blitzt ab © Bild: Deak/News

"Nicht überrascht, aber über die inhaltsleere Begründung des Gerichts enttäuscht" hat der Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter, den Beschluss auf Abweisung seines Antrags auf Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Grasser zur Kenntnis genommen. Richterin Olivia-Nina Frigo habe sich im Wesentlichen damit begnügt, die Stellungnahme der Anklagebehörde zu seinem Vorbringen zu wiederholen, "und sich selbst nur auf vier dürren Seiten inhaltlich damit auseinandergesetzt, wobei sich ihre Begründung darin erschöpft zu sagen, die Weiterführung sei geboten", sagte Ainedter.

Er werde nun prüfen, ob gegen den Fortführungs-Beschluss Beschwerde eingelegt wird, meinte der Anwalt. Dafür hat er 14 Tage Zeit. Laut Ainedter soll Frigo in ihrer Entscheidung formal nur auf die Buwog-Causa und die mit der Buwog-Privatisierung befasste Investmentbank Lehmann Brothers Bezug genommen haben, nicht aber auf andere Faktenkomplexe, die Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind.

Untersuchungen werden fortgesetzt
Mit der Entscheidung von Richterin Olivia-Nina Frigo ist klargestellt, dass die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) ihre Untersuchungen gegen Grasser fortsetzen kann. Gegen den Ex-Finanzminister wird unter der Geschäftszahl 316 HR 50/10 p unter anderem wegen Untreue, Amtsmissbrauchs und Geschenkannahme durch Beamte ermittelt.

Auch Grassers Behauptungen, ihm sei von der Justiz keine volle Akteneinsicht gewährt worden und sein Antrag auf Verfahrenseinstellung sei von der Staatsanwaltschaft nicht zeitgerecht weitergeleitet worden, wurden vom Straflandesgericht nicht aufgegriffen. Die Richterin wies Grassers Einsprüche wegen angeblicher Rechtsverletzung zurück. "Laut Akt hat er umfassende Akteneinsicht bekommen. Der Einstellungsantrag vom August 2011 ist im Oktober bei Gericht eingelangt, damit hat sich dieser Punkt erübrigt", erläuterte Gneist.

Buwog-Privatisierung im Mittelpunkt
Gegen den ehemaligen Finanzminister stehen zahlreiche strafrechtliche Vorwürfe im Raum. Zentraler Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist die Buwog-Privatisierung 2003/04 und damit in Verbindung stehende Provisionszahlungen von 9,6 Mio. Euro, die vom erfolgreichen Bieter Immofinanz an den PR-Berater Peter Hochegger und den Ex-FPÖ-Politiker und Grasser-Vertrauten Walter Meischberger bezahlt wurden. Die Gelder sollen über Zypern auf drei Konten in Liechtenstein geflossen und laut Verdachtslage zu einem Teil auch Grasser zugekommen sein.

Grasser sieht sich weiters der Anschuldigung ausgesetzt, im Zusammenhang mit der Einmietung der Finanz im Linzer Terminal Tower unter Mitwirkung des Immobilienmaklers Ernst Karl Plech 700.000 Euro für die Vornahme eines pflichtwidrigen Amtsgeschäfts erhalten zu haben. Um dubiose Geldflüsse geht es auch in der Novomatic-Affäre, wo der Firma Valora Solutions 465.000 Euro überwiesen wurden, an der Grasser, Hochegger und Meischberger Anteile hielten. Untersucht werden von der Anklagebehörde auch undurchsichtige Bargeldflüsse zwischen Oktober 2005 und August 2007 zu und von Grassers privatem Girokonto bei der Meinl Bank.

Hausdurchsuchungen rechtmäßig
Das Oberlandesgericht Wien hat die Hausdurchsuchungen, die an den Firmen- und Privatadressen Grassers vom Mai 2011 für rechtmäßig erklärt, wie OLG-Sprecher Levnaic-Iwanski erklärte. Damals waren mehr als 60 Beamte der Steuerfahndung und des Bundeskriminalamts im Einsatz.

Hausdurchsuchungen bei Grassers Steuerberater Peter Haunold waren andererseits rechtswidrig. Es hätte eine höhere Wahrscheinlichkeit geben müssen, "dass er nicht nur Verdächtiger, sondern Täter ist", erklärte Levnaic-Iwanski.

Grasser hat stets sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe mit Nachdruck bestritten.

Kommentare

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Herr Grasser versucht eben sich zu retten, sein Anwalt tut es ebenso helfen wird es beiden nicht ,denn wenn die Untersuchungen nicht was in petto hätten dann würde sein Antrag auf Einstellung ja Früchte getragen haben.Ergo kann man gespannt in die Zukunft blicken und sehen was man aufgedeckt hat und wie schwer das wiegen wird um auch ins Schmalztöpfchen zu greifen und ein Brötchen zu schmieren das in Stein oder Garsten im Erstvollzug gegessen wird.

Ignaz-Kutschnberger

Wollt mich hier doch scheinbar ein Jungspund juristisch aufklären?? :-) Na zum Glück hatt der Karl-Heinz kompetentere Rechtsbeistände *grins... Sonst würde man ihn womöglicherweise noch hinter "Schwedische Gardinen" setzen...

King_Salomon melden

richter Schritt der Richterin dem Beschuldigten Grasser müssen alle Verfahrenskosten, die dem Staat durch seine Malversationen entstanden sind, rückerstatten. Wie komme ich / wir dazu, für diesen Gauner die Kosten zu tragen. Ich werde Abgeordnete des Parlaments diesbezüglich ansprechen und fordere alle Bürger auf, ihre Abgeordneten in diesem Sinne auch zu kontaktieren, daß hier endlich eine Gesetzesänderung vorgenommen werden soll. So ein frecher Hund, will doch glatt alles einstellen. Ainedter ist auch kein Guter. Zieht alle möglichen Register und malträtiert damit das Gerechtigkeitsempfinden der Öffentlichkeit. Schande über Ainedter. Wo ist die Rechtsanwaltskammer? Wie üblich im Hinter- / Untergrund.

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Re: richter Schritt der Richterin - Habe selten einen derartigen Blödsinn gelese Was wollen Sie von der Rechtsanwaltskammer??? Soll die RA-Kammer den RA Ainedter dafür bestrafen, weil ER seiner anwaltlichen PFLICHT nachkommt!!????? Unglaublich diese blödsinnge Meldung!!!!!!

Ignaz-Kutschnberger
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@objektiv Nun moment mal...ganz so "freiwillig und kostenlos" kommt er ja seiner wie Sie es nennen "anwältlichen Pflicht" ja nun auch wieder nicht noch, oder ;-) Er hätte ja Herrn Finanzminister a.D. nicht vertreten müssen...da wird das Honorar und die mediale Werbung schon ein Anreiz dafür gewesen sein ;-) ...Aber natürlich haben sie RECHT, wenn zB ein Anwalt einen Mörder verteidigt, kann man ihm deswegen auch nicht seine Lizenz von der Rechtsanwaltskammer entziehen lassen... LEIDER!! ;-) Und ich denk mal dass der Ainedter schon ein "guter" ist...ich habe jetzt nicht gesagt als "Mensch", das kann ich nicht beurteilen...aber zumindest fachlich kennt er sich halt verdammt GUT mit der Gesetzeslage in Österreich aus...*grins

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Re: richter Schritt der Richterin - @War-Lord??!! Es ist wohl logisch, dass ein RA nicht KOSTENLOS f. einen Klienten arbeitet, oder?? Was soll die Anmerkung "Freiwillig"?? Das ist sein JOB!! Die anwaltlichen Pflichten sind festgeschrieben - wie auch die Aufgabenstellungen von einem Friseur, Taxifahrer, ... bekannt sein sollten, etc. etc. Mit Ihrer Darlegung übertreffen Sie noch die Mitteilung von H. .... Salomon!

Ignaz-Kutschnberger
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@objektiv...Frage: Pflichtverteidigung oder \"freiwillige\" Verteidigung Entschuldigung...was bitte ist sein "Job"??? Ist er Pflichtverteidiger und wurde er Herrn Grasser zugeteilt??...oder hat er die Arbeit "FREIWILLIG" übernommen!? Soweit zu diversen Darlegungen...Herr Jurist! :-) Wenn wir schon von Objektivität reden, dann bitte nicht nur beim nickname ;-)

Ignaz-Kutschnberger
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... Oder steht irgendwo geschrieben, dass man als Rechtsanwalt automatisch jeden vertreten muss??

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Re: @War-Lord Sie Ahnungsloser "Möchtegern Jurist"!!!!! Über jurischtische Belange sollten SIE mit mir nicht reden! Muss ich Ihnen wirklich erklären welche Aufgabenstellungen u. a. ein RA hat?? Wahnsinn!!!
Ein RA - vertritt die Interessen seines Klienten und dies natürlich gegen Bezahlung!!!!!! - eben weil dies sein JOB (Brotberuf) ist!!!! Begriffen??? Ihr Hinweis "Pflichtverteidiger" ist nur deppert - und zeigt wie weit SIE neben den Schuhen stehen. Ein RA m u s s niemanden vertreten, OK - aber es ist sein B e r u f!!! Wenn SIE das nicht begreifen - OK!!

Ignaz-Kutschnberger
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@objektiv... warum so nervös?? :-) :-) ...lassen wir die Diskussion, das bringt nix mit Ihnen *grins... Übrigens, ich hoffe dass Sie kein Rechtsanwalt sind, weil ich würde Sie bestimmt nicht nehmen!! :-) Noch was...Ainedter hin oder her...wenn er nicht bald besser Ergebnisse liefert, nimmt sich eine Mailänder Rechtsanwaltskanzlei gerne des Herrn Grassers und seiner momentanen "Schwierigkeiten" an ;-) PS: Ihnen empfehle ich ein anderes Studium zu betreiben, weil ich glaub JUS ist möglicherweise nicht das RICHTIGE für Sie ;-) Trotzdem alles Gute für Ihre berufliche Zukunft...und ich möchte noch erwähnen dass auch der Beruf eines Zuckerbäckers durchaus sehr erträglich und abwechslungsreich sein kann...vielleicht wäre ja das was für Sie

Ignaz-Kutschnberger
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...noch was @objektiv Zumindest haben Sie aber auch während Ihrer Studien mal gehört, dass ein RA sich seine Kunden selber aussuchen kann...immerhin etwas... Sagen Sie war das 1. Semester?? ...na ja, keine Sorge die restlichen Dinge hören Sie dann bestimmt noch im 2. Semester... Weiterhin viel Erfolg!!

Ignaz-Kutschnberger
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... Ach ja...in dem Punkt, dass man mit Ihnen über "juristische Belange" nicht reden sollte...in diesem Punkt hatten Sie auch RECHT!! :-)

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Re: @ War-Lord: Jungspund ist gut!!!!!!! Ich glaube, dass meine Söhne ÄLTER sind wie SIE. (Übrigens auch Juristen!) Ihre Wünsche für meine weitere berufliche Zukunft kommen etwas spät - nach 35 Berufsahren wenig sinnvoll! JA - ICH vertrete auch Personen u. Interessengruppen - ebenfalls FREIWILLIG u. gegen BEZAHLUNG, auch dann wenn ich mich nicht unbedingt mit den Interessen der Person od. Gruppe identifizieren kann. Warum? Weil es mein Beruf ist!! Kapiert?? Mit Ihren geistigen "Auswürfen" kann ich mich zwar n i c h t identifizieren - aber gegen BEZAHLUNG vertrete ich auch Sie!! Also - weitere Kommentare von mir erhlaten SIE nur mehr gegen BEZAHLUNG!! Beste Grüße.

Ignaz-Kutschnberger
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@objektiv...Kommentare nur noch gegen Bezahlung So so...weitere Kommentare nur noch gegen BEZAHLUNG... :-) ...na ja, tut mir leid, aber bei Ihrer fachlichen Kompetenz kann ich mir das glaub ich nicht leisten *grins... Ebenfalls ein DANKESCHÖN, dass Sie mich vertreten würden...aber wie sagte einst ein ehemaliger Finanzminister... wenn ich das machen würde, wäre das ja genauso, wie wenn ich meinen Hund auf die Wurst aufpassen ließe :-)...In diesem Sinne...mögen sich unsere Wege hoffentlich NIE kreuzen *grins... Alles Liebe und schönen Abend noch PS: Nix für Ungut!

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Re: richter Schritt der Richterin @Objektiv: jemand mit SO einer argumentation, so einer ausdrucksweise und so einer dermaßen oberflächlich-vordergründigen ausdrucks- und argumentationsweise ist NIE und NIMMER anwalt. da lachen ja die hühner ;) man sagt denjenigen, die ihre statements mit einer vielzahl von "!!!!" untermalen müssen ausserdem mangelndes selbstbewusstsein und ein gewisses aufmerksamkeitssyndrom nach. welches von den dingen auf Sie zutreffen mag ist mir allerdings egal, ein anwalt sind Sie jedoch nie im leben. lach mich schief..

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Antrag auf Einstellung Eigentlich sollte man diesem Kerl sämtliche Ermittlungskosten in Rechnung stellen. Er hat ja schließlich durch seine Steueroasen-Konstrukte diese Kosten verursacht. Er ist immer noch so eingebildet wie eh und je und ein Schmarotzer am Staatsvermögen.
Hoffentlich kostet die Verteidigung eine ordentliche Stange. Wenn er dann noch verurteilt wird, wie z.B. Kartnig, dann bleibt von seinen Millionen nicht mehr viel übrig. Es ist sowieso Geld für das er keine Leistung erbracht hat und das der Republik, dem Staat, uns allen, gehört. Er hat uns bisher nur betrogen. Es lebe die Unschuldsvermutung, an die er selbst am wenigsten glaubt.

Ignaz-Kutschnberger
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@Finanzbeamter Also der Satz ist echt gut...hätte fast von mir sein können *grins... Es lebe die Unschuldsvermutung, an die er selbst am wenigstens glaubt :-)

Ignaz-Kutschnberger

An die Justiz Ermittlung wegen Untreue und Geschenkannahme??... Geh bitte, das Geld war alles schwer verdient... oder fädeln sie mal paar Deals ein, damit sie dann von dem Geschäft paar Mille abzweigen können und ihnen dann aber rechtlich nix passieren kann...Und ehrlich gesagt glaub ich nicht, dass der Karl-Heinz der Fiona jemals UNTREU war,...also was sollen diese absurden Anschuldigungen...

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