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Public Viewing bei Fußball-EM Bundesregierung will Fan-Feste bis in die Nacht ermöglichen

Von Mitte Juni bis Mitte Juli soll sich in Deutschland alles um die Fußball-EM drehen, die Vorbereitungen laufen. Die Regierung bringt jetzt Sonderregelungen fürs Public Viewing auf den Weg.
Berliner Fanmeile bei WM 2006: »Öffentliches Interesse an der Zulassung von Ausnahmen«

Berliner Fanmeile bei WM 2006: »Öffentliches Interesse an der Zulassung von Ausnahmen«

Foto: Miguel Villagran / lbn / dpa

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Von 22 Uhr abends bis sechs Uhr morgens herrscht Nachtruhe in Deutschland, da ist der Gesetzgeber sehr strikt. Länger Lärm machen und feiern geht nur mit Ausnahmegenehmigung, und damit wird es kompliziert.

Für die Fußball-Europameisterschaft der Männer in Deutschland, die am 14. Juni beginnt, will die Bundesregierung deshalb die Vorschriften lockern.

Fanfeste und Public Viewing sollen während des Turniers bis in die Nacht hinein möglich sein. Die Entscheidung über Genehmigungen soll jedoch weiter bei den Kommunen liegen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. In der nächsten Woche soll das Kabinett die Regelung auf den Weg bringen.

»Besondere Vorschriften« erforderlich

»Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2024 sind vielerorts Übertragungen der EM-Spiele auf Großleinwänden an zentralen Plätzen oder an verkehrsgünstig gelegenen Orten zu erwarten«, heißt es in dem Papier. Damit einhergehender Lärm könne »vor allem in den Abend- und Nachtstunden« ein Problem mit Blick auf die Nachtruhe darstellen. Deshalb seien »besondere Vorschriften« erforderlich.

Hintergrund: Von 36 Vorrundenspielen beginnen neun erst um 21 Uhr. In der Finalrunde werden neun von 15 Spielen sein.

In ihrem Verordnungsentwurf schreibt die Regierung, bei 21-Uhr-Spielen sei davon auszugehen, »dass sich Teilnehmer von Public-Viewing-Veranstaltungen nach 22 Uhr noch im Freien aufhalten, um sich über das Geschehen auszutauschen«.

Außerdem wird auf die Möglichkeit von Verlängerung und Elfmeterschießen verwiesen: Lärmbelästigungen könnten sich »somit bis in die ersten Nachtstunden« erstrecken.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) betont gegenüber dem SPIEGEL, man freue sich »auf ein tolles Großereignis in Deutschland«. »Mit der Public-Viewing-Verordnung ermöglichen wir es den Städten und Gemeinden, dass Public Viewing auch bis in die späteren Abendstunden stattfinden kann. Ich wünsche allen Fans viel Vorfreude – und ein großartiges Turnier im Sommer«, sagte die Umweltministerin.

Jeden Einzelfall prüfen

Die Bundesregierung plant jedoch keine generellen Ausnahmen für Fanfeste und Public Viewing während der EM. Jeder Einzelfall soll geprüft werden. Dabei seien »bei der Festsetzung von Betriebszeiten der Schutz der Nachbarschaft und das Interesse der Bevölkerung an öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien« gegeneinander abzuwägen.

Die Public-Viewing-Verordnung soll bis Ende Juli gelten. Sie ist ausdrücklich nicht für private Feierlichkeiten, also etwa für Fußballpartys in Wohnungen, Gärten oder auf Balkonen gedacht. Ähnliche Regelungen hatte es auch während der Weltmeisterschaft 2006, 2010, 2014, 2018 und 2022 sowie 2008 und 2016 während der Europameisterschaft gegeben.