Tierrechtsorganisation will den Gähwiler Kleintiermarkt zusammen mit allen anderen Tiermärkten verbieten

Aufgrund der Erfahrungen mit dem Coronavirus fordern verschiedene Tierschutzorganisationen Tiermärkte zu verbieten. Dazu fehlt jedoch eine rechtliche Grundlage.

Katja Brütsch
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Tiermärkte sind bei Tierschutzorganisationen nicht gerne gesehen.

Tiermärkte sind bei Tierschutzorganisationen nicht gerne gesehen.

Andrea Stalder

Die international vertretene Tierrechtsorganisation Peta forderte in einem Schreiben, dass alle Tiermärkte in der Schweiz dauerhaft geschlossen werden sollen. Diese Aufforderung wird auf die potenzielle Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern vom Tier auf den Menschen gestützt. Die Peta sieht vor allem bei gezüchteten und nicht artgerecht gehaltenen Tieren eine Gefahr von Zoonosen.

An die falsche Adresse gelangt

Der Ausbruch des Coronavirus wird unter anderem auf einem Wildtiermarkt in Wuhan vermute. Für die Peta ist dies ein starker Anstoss, das heutige System mit Tierprodukten in der Lebensmittelindustrie zu überdenken. Das Coronavirus zeige den direkten Zusammenhang zwischen der Ausnützung von Tieren und unserer Gesundheit auf, heisst es weiter.

Die Peta richtet sich mit ihrem Aufruf an die jeweiligen Gemeinden, die einen Tiermarkt beherbergen. Auch in Kirchberg ist eine Aufforderung bezüglich des Kleintiermarktes in Gähwil eingegangen. Die Befugnis, einen Tiermarkt oder ähnliches zu bewilligen, liegt jedoch im Aufgabenbereich des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.

Unter Generalverdacht

Betont werden muss, dass von Seiten der Peta kein konkreter Vorwurf gegen den Markt in Gähwil vorhanden ist. Wie alle anderen Tiermärkte in der Schweiz wurde der Gähwiler unter einen nicht bestätigten Generalverdacht gestellt.

Das kantonale Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen berichtet von weiteren Tierschutzorganisationen, die die aktuelle Situation der Coronapandemie ausnutzen, um ihre Forderung zu begründen. Albert Fritsche, Leiter des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen erklärt:

«Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf die wir uns stützen könnten, um Märkte zu schliessen. Wir haben jedoch auch keine Absicht einen Markt zu schliessen, der eine Bewilligung hat und die Ansprüche erfüllt».

Die Kompetenz das ausschlaggebende Tierseuchengesetz zu ändern liege beim Bund. Die Peta und andere Organisationen ecken an, in dem sie Aufforderungen verschicken, ohne sich vorher zu informieren, wer zuständig ist.

Ab 11. Mai wieder möglich

Am 11. Mai dürfen alle Märkte mit gewissen Schutzauflagen wieder öffnen. So auch die Tiermärkte. Geschlossen waren diese, wie alle anderen Nicht-Lebensmittelläden, um die Ausbreitung des Coronavirus unter der Bevölkerung einzudämmen.