Freispruch für Walter Meischberger

Politik / 20.04.2016 • 22:22 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Meischberger wurde „im Zweifel“ freigesprochen.  Foto: APA
Meischberger wurde „im Zweifel“ freigesprochen.  Foto: APA

Ungereimtheiten bleiben: Ex-FPÖ-Politiker spricht von „politischer Verfolgung“.

Wien. (TT, apa) Nicht schuldig. So lautete das Urteil, das im Wiener Straflandesgericht über den Lobbyisten Walter Meischberger und zwei Immobilienmanager der Firma UBM gefällt wurde. Der Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker hörte es sich mit unbeweglicher Miene an. Es sei ein Freispruch „im Zweifel“, erklärte Richter Michael Tolstiuk.

In dem Strafverfahren ging es um den Kauf eines Holiday-Inn-Hotels in München. Käufer war die UBM. Der Tipp, dass das Objekt zum Verkauf stand, stammte laut den Angeklagten von Meischberger. Dafür bekam er 600.000 Euro, so deren Version. Stimmt nicht, meinte die Staatsanwaltschaft. Vielmehr handle es sich um eine Scheinrechnung, Meischberger habe keinerlei Leistung erbracht. Das konnte die Anklage allerdings nicht beweisen. Laut Richter habe es aber auch bei der Verteidigung „Ungereimtheiten“ gegeben. 

Scharfe Worte kamen von Meischberger. Er hoffe, die „Verfolger“ lernen etwas aus dem Freispruch, meinte der frühere FPÖ-Politiker. Außerdem sprach er von „politischer Verfolgung“. Und zwar von jenen, die „Interesse haben, eine bestimmte Regierungszeit (Schwarz-Blau, Anm.) in ein schlechtes Licht zu rücken“.