Wo Recht zu Unrecht wird...

Besteht kein Unterschied zwischen der Volkskammer der DDR und dem frei gewählten österreichischen Parlament?

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen!“ Oft ist mir dieses Zitat in den letzten Tagen durch den Kopf gegangen. Es ist eine verkürzte, säkularisierte Fassung eines Lehrwortes von Papst Leo XIII. aus dem 19. Jahrhundert. Er begründete damit das Widerstandsrecht gegen despotische Gesetze, die gegen das Naturrecht verstoßen.

In Anspruch genommen wird ein solches Recht zum Ungehorsam heute in der Kampagne gegen das Fremdenrecht. Nichts anderes bedeuten die Botschaften: „Humanität geht vor Legalität“, oder man „solle Gnade vor Recht“ ergehen lassen. Unter Berufung auf eine höherstehende Wertordnung soll ein von einem demokratischen Parlament beschlossenes Gesetz durchbrochen werden. In dieser Diskussion verstiegen sich manche so weit, das österreichische Fremdenrecht als ungerechtes Recht dem Polizeirecht der untergegangenen DDR oder den Nürnberger Rassengesetzen des nationalsozialistischen Verbrecherstaates gleichzusetzen. Gegen beide Gesetzessysteme billige doch jeder den Ungehorsam, den Widerstand.

Welch unzulässige Gleichsetzung, welch maßlose Verzerrung, welche Verhöhnung einer parlamentarischen Demokratie mit ausgefeiltem Grundrechtsschutz durch unabhängige, kraftvolle staatliche und internationale Gerichte! Besteht kein Unterschied zwischen der kommunistischen Volkskammer der DDR, hervorgegangen aus Pseudo-Wahlen, den diktatorischen Gesetzesmaschinerien von Kommunismus und Nationalsozialismus und dem frei gewählten österreichischen Parlament? Wo waren in jenen Diktaturen die unabhängigen Gerichte, die ein den Menschenrechten widersprechendes Gesetz aufheben, vernichten konnten?

Bei uns wacht der Verfassungsgerichtshof darüber, dass kein staatliches Gesetz den Grundrechten widerspricht, und in letzter Instanz der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Das übergeordnete Wertsystem, die höhere Gerechtigkeit ist in unserem Rechtsstaat nicht irgendein verschwommenes, selbst zurechtgeformtes Konzept einer Humanität oder einer inspirierten Gnade, sondern die sehr konkreten, präzisen und rechtsförmigen Regeln der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Ein Grundwertekatalog, geboren 1951 aus den Erfahrungen mit den Diktaturen von Rechts und als Bollwerk gegen die Diktaturen von Links, die verschiedenen Formen von Faschismus und Kommunismus. Die eigene, selbst gewählte Wertordnung soll über die demokratisch legitimierte triumphieren, das steckt hinter den eingangs genannten Botschaften. Es ist ein Jammer, dass wir seit Jahren keinen Presserat mehr haben, als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der Medien!

Ceterum censeo: Eine Rechtsordnung, welche die gewaltsame Trennung eines Kleinkindes von seiner Mutter zuließe, wäre eine Unrechtsordnung, gegen die Widerstand zur Pflicht würde. Beides ist in unsrem Land nicht der Fall: Die Gesetze bestimmen klar, dass Mutter und Kind stets gemeinsam den gleichen Schutzumfang haben, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof stehen als wirksame Rechtsschutzinstanz bereit!

Univ.-Prof. Andreas Khol war Nationalratspräsident.


meinung@diepresse.com("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.10.2007)

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