AHS Wasagasse: Sohn von Waffenlobbyist droht Schulverweis

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Letzte Warnung für Schüler: Bei nächster Schikane droht der Rauswurf. Behörden prüfen Schieß-Stunden.

Wien (jule/mpm). Der Prüfbericht des Landesschulinspektors über das Gymnasium Wasagasse im 9.Bezirk fällt eindeutig aus: „Es ist eine Tatsache, dass es durch den Schüler ein nicht tolerierbares, grob übergriffiges Verhalten gegenüber anderen Schülern der Klasse gegeben hat.“

Ein 13-Jähriger soll seine Klassenkollegen massiv schikaniert haben. Suspendiert wird er nicht – vorerst. „Leistet er sich noch ein Fehlverhalten, droht ihm die disziplinarische Maßnahme des Schulverweises“, heißt es aus dem Stadtschulrat.

Seit gestern, Mittwoch, ist eine Schulpsychologin vor Ort, in Kürze beginnt ein Mediationsverfahren. Nächste Woche soll der Schulpsychologe auch Gespräche mit verängstigten Eltern führen. Bedarf dürfte es geben, schließlich waren es die Eltern zweier Schüler, die die Vorgänge in der Klasse publik gemacht hatten. Ihre Sorge: Der Schüler soll aggressiv sein; außerdem lernt er von seinem Vater, dem Waffenlobbyisten Georg Zajkrajsek, den Umgang mit Waffen.

„Wer sagt uns, dass er nicht eines Tages nach Hause geht und eine Waffe holt?“ befürchtet Sabrina Burda, Mutter einer Schülerin und Richterin beim Unabhängigen Verwaltungssenat. Der Stadtschulrat sieht unterdessen „keine unmittelbare Bedrohung“. Zakrajsek spricht von einer Privatfehde. Schließlich gebe es zwischen ihm und Burdas Anwalt, Georg Zanger, schon lange Animositäten. „Er will mir schaden.“

Wann dürfen Kinder schießen?

Die Jugendwohlfahrt hat unterdessen den Stadtschulrat über einen vermutlichen Verstoß gegen das Wiener Jugendschutzgesetz informiert. Dieses besagt, dass Minderjährige keine Schusswaffe erwerben, besitzen oder verwenden dürfen. Ausnahme laut Bundes-Waffengesetz: Diese Regel gilt nicht für „behördlich genehmigte Schießstätten“.

Es bestehe aber der Verdacht, der Bub könnte auch an anderen Orten mit Waffen hantiert haben, heißt es aus dem für Jugend und Familie zuständigen Magistrat Elf. Zakrajsek bestreitet das. Sein Sohn habe nur im Schützenverein geschossen – und in Namibia. Dort sei Kindern das Verwenden von Waffen erlaubt.

Ob hiesige Jugendschutz- oder Waffengesetze einen Verstoß in Afrika ahnden könnten, sei fraglich. Aber: Dass jemand einem Kind eine Waffe für die Jagd gibt, könnte dessen „Verlässlichkeit“ in Frage stellen, so Polizeijuristin Martina Haiden. Im Waffengesetz heißt es: „Ergibt sich, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist, so hat die Behörde waffenrechtliche Urkunden zu entziehen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.11.2007)

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