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Nachtfotos vom Eiffelturm können teuer werden

Sind Selfies vor berühmten Gebäuden bald verboten?

Das Selfie vor dem Eiffelturm bei Facebook, ein Foto vom Reichstag bei Wikipedia. Wird beides bald verboten? Im Rahmen der Urheberrechtsreform will die EU die sogenannte Panoramafreiheit aufheben.

Quelle: N24

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Ein Foto der Mona Lisa kann man problemlos auf Facebook und Co. einstellen. Doch der Eiffelturm folgt besonderen Regeln. Beim Fotografieren von Kunstwerken sollten Hobbyfotografen einiges beachten.

Egal, ob berühmte Bauwerke, Bilder oder Skulpturen. Vom Schießen des Fotos ist es heute bei den meisten von uns nur noch ein winziger Schritt bis zum Veröffentlichen auf Twitter, Instagram, Facebook, whatever. Und damit wird es rechtlich kompliziert. Denn wirklich eingängig ist es nicht: Eiffelturm am Tag fotografieren ist rechtlich o.k. Nachts kann es aber Probleme geben. Meisterwerke von Leonardo da Vinci – fein. Neuere Kunstwerke – Achtung.

Der Grundsatz lautet: Fotos von Kunstwerken machen ist o.k., veröffentlichen nicht. Wobei an „Veröffentlichen“ recht hohe Maßstäbe zu legen sind. Und kein Grundsatz ohne Ausnahme: Selbst das Fotografieren kann untersagt werden.

Rechtlichen Ärger kann es schnell geben, wenn man Bilder von Werken bei sozialen Netzwerken einstellt. Das gilt vor allem für neuere Kunstwerke, warnt der Berliner Rechtsanwalt Till Jaeger.

Denn diese können urheberrechtlich geschützt sein. „Die Mona Lisa ist es nicht, ein Andy Warhol aber schon“, sagt Jaeger. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers erlösche das Urheberrecht.

Kunst: Urheberrechtsverletzung durch Veröffentlichung

Inhaber des Urheberrechts ist nicht das Museum, in dem der Besucher das Foto schießt. Der Künstler beziehungsweise seine Erben haben dieses Recht inne. Die können dann zum Beispiel eine teure Abmahnung schicken und verlangen, dass der Fotograf sein Bild wieder aus dem Netz entfernt.

Rechtlich auf der sicheren Seite steht man jedoch auch bei antiken Kunstwerken nicht. Denn selbst wenn Museumsbesucher etwas fotografieren, das urheberrechtlich nicht geschützt ist, kann es Ärger geben. Dem Museum steht zwar kein Urheberrecht zu – es hat aber ein Hausrecht und, gegebenenfalls, Eigentumsrechte.

„Ob das Museum damit auch die Verwertung der Fotos verbieten kann, ist umstritten“, sagt Jaeger. Allerdings geht der Jurist mit Blick auf jüngste höchstrichterliche Urteile davon aus, dass Fotografen eine gesetzliche Auseinandersetzung darüber verlieren würden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher vor dem Fotografieren im Museum nachfragen oder einen Blick in die Besucherordnung werfen. „Große Museen haben für Fotos eine Regelung“, sagt Jaeger. Private Fotos seien danach eher erlaubt als eine Verwertung.

Teures Sightseeing: Fotografien vom Eiffelturm bei Nacht

Nur weil ein Museum sich in der Besucherordnung nicht zum Fotografieren äußert, ist das übrigens kein Freifahrtschein für Postings: „Private Fotos für den eigenen Gebrauch darf man ohne ausdrückliche Erlaubnis machen“, sagt der Anwalt. „Die Veröffentlichung muss aber ausdrücklich erlaubt werden.“

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Richter sind relativ streng, wenn es darum geht zu beurteilen, ob etwas veröffentlicht ist oder nicht. Das Präsentieren von Fotos auf einem Bildschirm, dem eigenen Handy oder gar auf Papier fällt nicht darunter. Doch wenn man die Bilder zum Beispiel bei Facebook einstellt, ist das Veröffentlichen. Selbst wenn man sie nur den eigenen Freunden zugänglich macht.

Diese Regeln gelten nicht nur bei Bildhauerei, Malerei, Zeichnung oder Grafik. Auch Baukunst fällt darunter. „Theoretisch kann daher auch die Architektur des Museums urheberrechtlich geschützt sein“, sagt Jaeger. Das sei vor allem bei außergewöhnlich gestalteten Bauwerken häufig der Fall.

Der Eiffelturm ist ein Sonderfall: Mit dem Grundsatz „Fotografieren o.k., Veröffentlichen nein“, macht man jedoch auch hier alles richtig. Ein Unternehmen hat sich die Rechte an der Beleuchtung des Bauwerks bei Nacht gesichert. Wer ein Foto vom Eiffelturm bei Nacht kommerziell veröffentlicht, muss sich daher die Genehmigung von SETE illuminations besorgen.

Illegale Downloads – Eltern sollten Kinder belehren

Eltern haften nicht für illegale Downloads ihrer Kinder, wenn die Kinder ausreichend belehrt wurde. Doch das nachzuweisen ist gar nicht so einfach. Verbraucherschützer raten Eltern daher zur Vorbeugung.

Quelle: Die Welt

mit dpa

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