Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Zahlungsanbieter Diners Club, Paylife und Paybox zahlreiche gesetzeswidrige Klauseln im Zahlungsverkehr mit Kreditkarten oder dem Handy gefunden und dagegen geklagt. Mit Erfolg: Österreichische Gerichte stuften diese als ungesetzlich ein, erklärte der VKI in einer Aussendung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

So widerspreche beispielsweise in den AGB von Diners Club eine Klausel dem Gebot der Neutralität bei der Umrechnung von Fremdwährungen. Konkret sieht die Klausel vor, dass ein Fremdwährungsumsatz zu jenem Wechselkurs umgerechnet wird, der auf der Homepage des Unternehmens aufscheint.

Zudem seien Mahnspesen, die – laut Klausel – auch unabhängig von einem Verschulden des Kunden bei Zahlungsverzug kassiert werden könnten, gesetzeswidrig, so der VKI weiter.

In den AGB von Paylife sah das Gericht die 42-Tage-Frist für eine Reklamation als zu kurz an. Ebenfalls als gesetzeswidrig wurde die Verjährung der Ansprüche des Karteninhabers binnen eines Jahres angesehen.

Paybox hat, gestützt auf eine Verschwiegenheitsklausl, versucht, Kunden durch Schweigen auf eine zugesendete SMS in neue und letztlich entgeltliche Vertragsverhältnisse zu zwingen, heißt es in der Aussendung weiter. Nachdem das Oberlandesgericht nun die Sicht des VKI, das die Klausel gesetzeswidrig sei, bestätigte, kann sich Paybox nicht mehr auf diese Klausel berufen – Vertragsänderungen sind daher unwirksam. (red, derStandard.at, 2.5.2014)