Innenminister Wolfgang Peschorn (li.) spricht in einer Anfragebeantwortung von 13 Polizisten, die mit den Identitären in Kontakt gestanden sein sollen.

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Die "Abklärungen sind zwar noch nicht abgeschlossen", wie in der Anfragebeantwortung von Innenminister Wolfgang Peschorn (.pdf) an die Liste Jetzt betont wird, aber zumindest in 13 Fällen habe sich bei den Ermittlungen des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zu möglichen Mitgliedschaften von Polizisten bei der Identitären Bewegung Österreichs gezeigt, dass diese vermutlich in Kontakt mit der rechtsextremen Gruppierung gestanden seien.

Konkret hätten fünf Personen "im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres" Spenden an die Identitären geleistet. Bei vier sei nachweisbar, dass sie mehrfach Geld überwiesen hätten. Eine davon habe sich in Polizeiausbildung befunden. Später heißt es in der Anfragebeantwortung auch, zumindest ein Bundesheersoldat habe an die Identitären gespendet.

Suspendierungen habe es in jenen Fällen, die die Polizei betreffen, allerdings nicht gegeben, wie es heißt. 2018 seien allerdings vier Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit rechtsextremer Gesinnung eingeleitet worden, von denen drei noch laufen und eines mit einer Geldbuße beendet worden sei. In den Jahren zuvor seit 2015 hatte es zwei weitere Verfahren gegeben, wobei es in einem Fall zu einer Geldbuße und einmal zum freiwilligen Austritt der betroffenen Person aus dem Polizeidienst gekommen sei.

Keine Widersprüche

Grundsätzlich aber weist das Innenministerium darauf hin, dass eine bloße Nähe zu den Identitären – oder "die bloße Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft" – nicht strafrechtlich relevant sei. "Für die Ergreifung von dienst- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen ist das Vorliegen eines individuellen schuldhaften Verhaltens erforderlich."

Dass sich Nähe zu einer Organisation wie den Identitären und der Polizeidienst zumindest nicht grundsätzlich ausschließen, geht auch aus einem zweiten Punkt in der Anfragebeantwortung hervor, in dem es um die Ausbildung geht. "Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verein oder anderen Organisationen ist – sofern damit nicht eine Gesetzesverletzung verwirklicht wird – allein kein Ausschlusskriterium", heißt es da. Freilich wird aber auch auf die Sicherheitsüberprüfung aller Bewerberinnen und Bewerber verwiesen, die das BVT durchführe.

Das Onlinemagazin der Partei Jetzt, "Zackzack", hatte zuvor berichtet, dass sich bei 14 Polizisten der Verdacht erhärtet habe, sie seien in Kontakt mit den Identitären gestanden. Peschorn dementierte das und nannte die Zahl von 13 Verdächtigen, davon fünf Mitglieder der Identitären. Jetzt-Gründer Peter Pilz forderte in einer Reaktion Peschorn auf, Identitäre aus dem Polizeidienst zu entfernen. "Extremisten als Polizisten – das geht nicht. Alle Extremisten, egal ob in Ausbildung oder schon im Polizeidienst, müssen raus aus der Polizei." (APA, red, 2.9.2019)