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Blümel: Null Toleranz bei Förderungsbetrug ist sorgsamer Umgang mit Steuergeld

Finanzpolizei zieht Bilanz über die ersten Schwerpunkt-Kontrollwochen zu Kurzarbeit und Schwarzarbeit – 460 Übertretungen bei 1.946 Betrieben

Wien (OTS) - „Wir haben mit dem Kurzarbeitsmodell ein Instrument für Unternehmen geschaffen, um möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin in Beschäftigung zu halten. Dafür stehen aktuell 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir wollen damit die Menschen vor Arbeitslosigkeit bewahren und der Wirtschaft ein schnelles Hochfahren mit dem bewährten Team ermöglichen. Wir sind bei all unseren Maßnahmen so kulant wie möglich und so streng wie nötig. Daher gibt es auch null Toleranz gegenüber jenen, die sich auf Steuerzahlerkosten bereichern wollen“, so Finanzminister Gernot Blümel zur ersten Bilanz der Schwerpunktkontrollen der Finanzpolizei zur Kurzarbeit.

Seit drei Wochen kontrolliert die Finanzpolizei angemeldete Kurzarbeit sowie Arbeitsmarktaufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Sozial- und Abgabenbetrug. Rund 350 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten haben seit 21.4.2020 bundesweit insgesamt 5.119 Personen in 1.946 Betrieben an 1.205 Einsatzorten kontrolliert. Insgesamt wurden 460 Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz sowie dem Arbeitszeitgesetz verzeichnet.

Wegen Verdachts des Missbrauchs der Kurzarbeits-Regelung wurden gegen 31 Personen Anzeigen erstattet und an die Task Force für Sozialleistungsbetrug im Bundeskriminalamt weitergegeben. Gegen 9 der kontrollierten Personen in Kurzarbeit wurden darüber hinaus Anzeigen wegen Abgabenhinterziehung eingebracht.

„Der überwiegende Teil der Unternehmen arbeitet in der aktuellen Krise daran, Arbeitsplätze und Betriebe zu sichern. Diesen Firmen helfen wir mit unseren Maßnahmen. Zum Schutz aller redlichen Wirtschaftstreibenden und der ehrlich arbeitenden Bevölkerung werden wir auch in Zukunft entschlossen gegen jeglichen Sozialleistungsbetrug vorgehen. Es gilt nach wie vor: Zeiten der Krise sind kein rechtsfreier Raum. Die Dreistigkeit, mit denen die Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten bei den Kontrollen oftmals konfrontiert sind, bestätigen unseren Kurs bei Förderungsbetrug“, sagt der Finanzminister.

Bei der Kontrolle einer Baustelle im Waldviertel wurden drei Mitarbeiter einer österreichischen Firma, die Kurzarbeit angemeldet hat, bei Maurerarbeiten angetroffen. Erhebungen zur Kurzarbeit sind derzeit im Laufen. Darüber hinaus agierten zwei weitere slowenische Firmen als Subunternehmer der österreichischen Baufirma auf dieser Baustelle – eine ließ sechs Bosnier, die andere einen Serben Arbeiten auf der Baustelle verrichten. Für beide slowenischen Firmen liegen weder Meldungen oder Unterlagen nach den Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes vor. Es wurden somit Übertretungen des Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetzes sowie des Ausländerbeschäftigungsgesetzes festgestellt.

Besonders unverfroren agierte auch eine Eisenbaufirma in Oberösterreich. Hier wurde als Rechtfertigung, dass ein Dienstnehmer nicht bei der Gesundheitskasse angemeldet ist, ein Formular vorgelegt, dass diesen als Schlüsselarbeitskraft ausweisen soll: Der Dienstnehmer sei zudem „ehrenamtlich“ tätig. Das Unternehmen wurde angezeigt.

Auf einer Wiener Großbaustelle konnte die Finanzpolizei gleich 14 nicht angemeldete Dienstnehmer feststellen. Bei näherer Überprüfung stellte sich heraus, dass diese bisher schon bei dem Unternehmen gemeldet waren, aber mit Beginn der Krise abgemeldet wurden und seither einfach „schwarz“ weiterbeschäftigt wurden.

Die Feststellungen der Finanzpolizei werden direkt an das AMS weitergeleitet. Den Unternehmen drohen dabei massive Strafen: So umfasst der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsmissbrauch stehen bis zu 5 Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung und Betrug. Die Kontrollen finden nicht ohne vorherige Verdachtslage sowie Risikoanalyse statt. Redliche Unternehmen werden daher nicht unnötig belastet.

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