Duisburg. 35-Jähriger ignorierte bundesweites Stadionverbot als er in Duisburg zum Spiel ging. Amtsgericht gab trotz zahlreicher Vorstrafen Bewährung.

Zu einem Fußballspiel zu gehen ist nicht strafbar, es sei denn, man hat ein Stadionverbot. Dann heißt das Hausfriedensbruch. So war es im Falle eines 35-jährigen Hardcore-Fans, der am 10. September 2016 bei einer Begegnung des MSV gegen Werder Bremen in der Schauinsland-Arena auftauchte. Nicht zum ersten Mal stand der Mann wegen einer solchen Tat vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.

Die Anklage warf ihm Hausfriedensbruch und Diebstahl vor. Am 23. Dezember 2016 hatte der Hartz-IV-Empfänger ein Weihnachtsgeschenk in einer Buchhandlung an der Königstraße gestohlen und war auf frischer Tat erwischt worden. Schwerer wog die andere Tat: Bereits im Januar 2016 war gegen ihn, nachdem er sich in Oberhausen schlecht benommen hatte, ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen worden. Trotzdem ging er am 10. September 2016 ins Duisburger Stadion. Und lief prompt dem szenekundigen Beamten der Polizei über den Weg, der über das Stadionverbot im Bilde war.

Hardcore-Fan hat schon ein langes Vorstrafen-Register

Kaum zu glauben, aber wahr: Der mehrfach vorbestrafte Hardcore-Fan hat sich neben Körperverletzung, Beleidigung und Widerstandes in den vergangenen Jahren schon rund 30 Mal ähnlicher Verstöße schuldig gemacht.

„Das war halt eine Dummheit“, kommentierte er kleinlaut den neuen Vorwurf. „Genau wie der Diebstahl. Ich dachte, vielleicht merkt es ja keiner.“ Offenbar hatte sich der Angeklagte selbst zugehört, denn er stutzte und meinte nach kurzem Nachdenken: „Okay, da kann man sich jetzt fragen, wieviel Dummheiten jemand eigentlich noch begehen kann.“

Bewährungsstrafe und gemeinnützige Arbeit als Auflage

Der Strafrichter hatte darauf eine Antwort. Da der Angeklagte bislang stets das unverschämte Glück gehabt hatte, mit Geldstrafen davon zu kommen, verhängte er eine Bewährungsstrafe: Zwei Monate und zwei Wochen Freiheitsstrafe wurden auf zwei Jahre ausgesetzt. Damit die Strafe nicht nur auf dem Papier steht, muss der 35-Jährige außerdem 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Sollte der Mann seine Lust zu Stadionbesuchen in den kommenden zwei Jahren nicht zügeln können, wird sie ihn wohl noch hinter Gitter bringen.