Google ergreift verschiedene Maßnahmen bei der Veröffentlichung von Street View-Bildern in Google Maps, um die Privatsphäre von Einzelpersonen zu schützen.
Wir haben eine Technologie entwickelt, die Gesichter und Kfz-Kennzeichen verpixelt darstellt. Personen sowie Nummernschilder, die auf den von Google bereitgestellten Bildern zu erkennen wären, werden so für Street View unkenntlich gemacht. Wenn dein Gesicht oder dein Nummernschild stärker unkenntlich gemacht werden soll, oder wenn du möchtest, dass dein komplettes Auto oder dein ganzer Körper unkenntlich gemacht werden, kannst du in Street View über "Problem melden" einen entsprechenden Antrag stellen.
Du kannst auch beantragen, dass dein Haus oder deine Wohnung unkenntlich gemacht wird. Bitte beachte, dass die Unkenntlichmachung nicht rückgängig gemacht werden kann und einige nützliche Anwendungsfälle von Street View beeinträchtigen könnte (z.B. die Online-Vermietung/der Online-Verkauf von Immobilien oder die Reiseplanung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität).
Wenn Bildmaterial aus deinem Gebiet veröffentlicht ist, kannst du dir die Aufnahme deines Hauses oder deiner Wohnung in Street View ansehen und dann entscheiden, ob du eine Unkenntlichmachung möchtest oder nicht. Solltest du dies wünschen, kannst du einfach auf den Link "Problem melden" in Street View klicken.
Wenn du wünschst, dass dein Haus oder deine Wohnung vor der Veröffentlichung von neuem Bildmaterial unkenntlich gemacht wird, setze dich bitte mit uns in Verbindung und übermittle ausreichende Informationen, damit wir dein Haus oder deine Wohnung identifizieren können. Du kannst entweder einfach dieses Webformular ausfüllen oder uns die im Webformular abgefragten Informationen schicken: per E-Mail an streetview_deutschland@google.com oder per Post an Google LLC c/o Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Str. 19, 20354 Hamburg, Deutschland. Bitte beachte, dass für jedes Haus bzw. jede Wohnung, die du unkenntlich machen lassen möchtest, eine separate Anfrage zu senden ist. Wenn uns deine Anfrage rechtzeitig vor der Veröffentlichung der neuen Bilder im jeweiligen Gebiet erreicht, wird das Haus oder die Wohnung bereits vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht. Andernfalls werden wir die Unkenntlichmachung so bald wie möglich vornehmen. Wenn du uns seit dem 7. Juni 2023 bereits eine Anfrage geschickt hast, bleibt diese gültig und du musst keine neue Anfrage stellen.