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Das deutsche Datingportal ElitePartner (dessen Eigentümerin auch das Parship-Portal gehört) wurde von der Berner Schlichtungsbehörde gezwungen, einem Schweizer Kunden einen Betrag von über Fr. 1’000.- zurückzuerstatten, unter voller Erstattung der Partei- und Verfahrenskosten.

Der Kunde hatte sein Halbjahresabo zwei Monate vor dessen Ablauf gekündigt, in der Meinung, dadurch die Kündigungsfrist eingehalten zu haben. Dass er die Kündigungsfrist verpasst hatte, wurde ihm nicht mitgeteilt. Ebenso wenig wurde er über die bevorstehende automatische Vertragsverlängerung informiert. Dem Kunden wurden automatisch und ohne sein Wissen über 1‘000 Franken auf seiner Kreditkarte belastet.

Darauf gelangte er an die Schlichtungsbehörde im Kanton Bern. Diese gab ihm Recht. Sie erachtete eine automatische Vertragsverlängerung widerrechtlich im Sinne des schweizerischen Lauterkeitsrechts. ElitePartner wurde verpflichtet, dem Kunden den Betrag von über 1‘000 Franken zurückzuerstatten, unter voller Erstattung der Verfahrenskosten.

 

ElitePartner akzeptierte den Spruch der Schlichtungsbehörde ohne Umschweife – wohl aus Angst, dass das Urteil des erstinstanzlichen Zivilgerichts ebenfalls zu Gunsten des Kunden ergehen würde. Womit die Unrechtmässigkeit von automatischen Vertragsverlängerungen noch mehr erhärtet würde.

Der Gang vor Gericht ist in den meisten Fällen riskant – aber in diesem Fall hat es sich gelohnt, auch weil er seinen Anspruch vor der Schlichtungsbehörde ohne Anwalt vertrat.

Wir begrüssen den Spruch der Schlichtungsbehörde sehr und ermuntern Kunden, die sich als Opfer einer widerrechtlichen automatischen Vertragsverlängerung sehen – in sämtlichen Bereichen des Konsumalltags – sich zu wehren.